Kinderschutz – Verhaltenskodex

Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

 

Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und

sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,

  • verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
  • achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
  • pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechsel-

seitigem Vertrauen geprägten Umgang,

  • gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
  • respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder

nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,

  • nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren

angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und

  • unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort,

Schrift oder Tat.

(BGBl. II Nr. 126/2024, Anlage A)